Warum sollte man seine Bäume kontrollieren?

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit. Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht ist von der Rechtsprechung  auf Grundlage des § 823 BGB (Schadenersatzpflicht) entwickelt worden. Für die Besitzer eines baumbestandenen Grundstückes bedeutet diese Rechtsprechung, dass sie als Eigentümer für Gefahren die von diesen Bäumen ausgehen, verantwortlich sind und bei Schäden durch eine fehlende Sorgfaltspflicht Schadensersatz leisten müssen. Jahrzehntelang wurde von Gerichten verlangt, dass Bäume 2 x jährlich, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, kontrolliert werden müssen.

 

Seit der Veröffentlichung der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) im Jahre 2004, haben wir Baumkontrolleure ein  anerkanntes Regelwerk an der Hand, welches die Kontrollintervalle wesentlich flexibler gestalten lässt. Hierbei ist die "berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs" zu beachten. Das bedeutet, dass im Hinblick auf Gefahren durch Bäume z.B. bei einer stark befahrenen Straße die Sicherheitserwartung der Verkehrsteilnehmer höher ist als in einer wenig frequentierten Straße. Sie kann nicht allgemein festgelegt werden, sondern muss für jeden Einzelfall festgelegt werden.

 

Bei der Baumkontrolle werden folgende Daten erhoben: Baumart, Stammumfang, Alter, Vitalität, Zustand, Schäden und Defektsymptome. Über jede Kontrolle wird ein Protokoll angefertigt.

 

Erfahrungsgemäß können 95 % der Bäume rein visuell beurteilt werden. Bei fünf Prozent sind eingehende Untersuchungen für eine abschließende Beurteilung erforderlich. Dabei sind nur selten aufwendige technische Hilfsmittel notwendig.